• Barrierefreiheit (A)
  • Schutzauftrag Kindeswohl und Prävention vor sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit

    Die kirchliche Jugend(verbands)arbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet eine Gemeinschaft, in der Glaube, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Wir treten entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor Kindeswohlgefährdung zu schützen und den Zugriff auf Kinder für Täter*innen in den eigenen Reihen so schwer wie möglich zu machen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht für uns dabei an erster Stelle. 
     

    Die Kinderschutzhotline ist zur Beratung bei Verdachtsfällen bei Kindern und Jugendlichen in den Schulferien erreichbar:
    Telefonnummer: 0151 53781414
    In der Zeit von 8-13 Uhr ist die Erreichbarkeit einer Mitarbeiterin der AG Kinderschutz sichergestellt bzw. es erfolgt ein zeitnaher Rückruf (ggf. von anderer Nummer). 
    In den Pfingst- und Sommerferien wird die Bereitschaftszeit zwischen 17 und 19 Uhr erweitert.
    Außerhalb der Ferien ist eine Beratung zu den Bürozeiten, i.d.R. vormittags, über die Festnetznummer 07153 3001 234 möglich. Ein Rückruf kann hier 1-2 Tage dauern.
    Weitere Infos im Reiter “Bei Verdachtsfällen”.
     

    Verschiedene Materialien und Angebote sollen dabei helfen, einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen.

    Unsere Materialien und Angebote

    • Die neue und überarbeitete Handlungsempfehlung "was tun ...? ...bei (Verdacht auf) Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung?" - 2025 [pdf 4,5 MB]
    • Den darin enthaltenen Dokumentationsbogen sowie die Checkliste zur Risikoanalyse für Veranstaltungen und Projekte
    • Ehrenerklärung/Verhaltenskodex & Selbstauskunftserklärung [pdf, 1,3 MB]
      Die Diözesanversammlung des BDKJ Rottenburg-Stuttgart hat im Frühjahr 2009 eine Ehrenerklärung für alle in der kirchlichen Jugendarbeit Verantwortlichen verabschiedet, die in den Gruppenleiterschulungen der Verbände unterzeichnet wird. Diese Ehrenerklärung dient im Bereich des BDKJ und seiner Jugendverbände gleichzeitig als Verhaltenskodex nach der diözesanen Präventionsordnung. Die Ehrenerklärung ist eine Kombination aus der Ehrenerklärung (zum Verbleib bei den Ehrenamtlichen) und einer Ehren-und Selbstauskunftserklärung zum Verbleib beim Träger, bei dem der*die Ehrenamtliche tätig ist.
    • Handreichung zum Bundeskinderschutzgesetz, der Präventionsordnung sowie dem Bischöflichen Gesetz und zur Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse [pdf; 768 KB]
      Da die beschriebenen Regelungen intern für das BJA gelten, ist der Inhalt dieser Broschüre nicht in allen Teilen für Kirchengemeinden anzuwenden. Kein Versand der Druckversion
    • Plakat "Ich schütze Kinder und Jugendliche" [pdf; 675 KB]
    • Plakat "Ich darf nein sagen" [pdf; 473 KB]
    • Das Verfahren bei sexualisierter Gewalt durch Ehrenamtliche beschreibt das Vorgehen und die Informationswege, wenn ein Vorwurf über sexuellen Missbrauch durch Ehrenamtliche in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit vorliegt. [pdf 4,8 MB]

     

    Sie können die Materialien auch in gedruckter Version direkt bei der BDKJ-Diözesanstelle bestellen.

     

    Schutzkonzept

    Im Bischöflichen Jugendamt wurde ein Mantel-Schutzkonzept erarbeitet, das alle wichtigen Bestandteile der Präventionsarbeit beinhaltet.

    RESPECT! beschreibt alle wichtigen Grundlagen, die auf allen Ebenen so gelten.

    Bei Verdachtsfällen

    Das Kinderschutzteam des Bischöflichen Jugendamts/BDKJ steht zur Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder Klärung von Verfahrenswegen für Ehrenamtliche und Hauptberufliche in der Kinder- und Jugendarbeit der Diözese Rottenburg- Stuttgart bereit.

    Während der Schulferien in Baden-Württemberg sind wir über ein Bereitschaftshandy täglich, auch am Wochenende, erreichbar. 
    Die Bereitschaft ist am Vormittag von 8 bis 13 Uhr sichergestellt. Eine Kollegin des Kindeschutzteams ist in dieser Zeit erreichbar bzw. ruft zeitnah zurück. Der Rückruf kann von einer anderen Nummer erfolgen!

    Außerhalb der Ferien sind wir zu den Bürozeiten unter einer Festnetznummer erreichbar. Wenn wir nicht direkt zu erreichen sind, rufen wir baldmöglichst, bei Bedarf auch abends, zurück. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Rückmeldung außerhalb der Ferien manchmal auch ein bis zwei Tage dauern kann.
    E-Mails werden nur von Montag bis Freitag abgerufen!

    Carolin Christmann (zuständige Diözesanleiterin BDKJ/BJA)
    Mirjam Hornung (Bereichsleitung offene, gemeindliche und mobile Kinder- und Jugendarbeit + Referentin KG/SE)
    Dorothee Heller (Bildungsreferentin BDKJ)
    Leonie Johannes (Bildungsreferentin DPSG)
    Doris Trescher (externe Fachkraft, Erzieherin und Heilpädagogin, Familienhelferin)

    Festnetznummer: 07153 3001 234
    Mobilnummer (in den Ferien): 0151 53 78 14 14

    kinderschutz(AT)bdkj-bja.drs.de


    Bei allgemeinen Anfragen
    Dorothee Heller: 07153 3001 234

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    Schulung zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung und Prävention sexueller Gewalt

    In den Jugendverbänden des BDKJ ist die Schulung zum Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit schon seit vielen Jahren in die Ausbildung von Gruppenleiter*innen aufgenommen. 
    Schulungen werden vor Ort von den Jugendreferaten angeboten oder können von Kirchengemeinden auch über das Institut für Fort- und Weiterbildung gebucht werden. Das Verfahren zum Organisieren von Schulungen ist hier beschrieben.

    Im März 2012 wurden von den Jugendverbänden des BDKJ Standards zur Schulung zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung sowie weitere Empfehlungen verabschiedet.

    Schulungstermine zum Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit

    Offene Schulungen in den Dekanaten

    Seit 2009 ist in den Kursen und Schulungen der BDKJ Mitgliedsverbände die Kurseinheit "Schutz vor Kindeswohlgefährdung und sexueller Gewalt" fester Bestandteil!
    Seit der Forderung nach Schulungen durch das ehemalige Bischöfliche Gesetz zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung (2011, außer Kraft) bzw. die diözesane Präventionsordnung (2015) wird der Bedarf nach Schulungen immer größer.

    Die Katholischen Jugendreferate/BDKJ Dekanatsstellen bieten vereinzelt öffentliche Schulungen an, an denen Ehrenamtliche aus der Kinder- und Jugendarbeit aus den Gemeinden oder auch aus anderen Dekanaten mit vorheriger Anmeldung beim jeweiligen Jugendreferat gerne teilnehmen können.
    Wo nicht anders angegeben, handelt es sich um Basisschulungen zur erstmaligen Schulung.

     

    - Mittwoch, 16. September 2026  18:00 - 21:00 Uhr
       Basisschulung A2 im Kath. Gemeindehaus, Ebersbacher Str. 6,
       88361 Altshausen
       >>Anmeldung und Informationen

    - Dienstag, 13. Oktober 2026  18:00 - 21:00 Uhr
       Basisschulung A2 im Jugendreferat Stuttgart, Landhausstr. 65, 70190 Stuttgart
       >>Anmeldung und Informationen

    - Donnerstag, 19. November 2026  18:30 - 21:30 Uhr
       Basisschulung A2 im Gemeindehaus Heilig Kreuz in Uhingen
       >>Anmeldung und Informationen Jugendreferat ES-NT oder
       >>Anmeldung und Informationen Jugendreferat GP-GS

    - Montag, 30. November 2026  18:00 - 21:00 Uhr
       Basisschulung A2 in Vater-unser-Gemeinde Böblingen
       >>Anmeldung und Informationen 

     

       

     

     

     

     

     

     

     

     


       

     

     

     

     
      

     


       

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Prävention und Hilfe bei Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

    Internetauftritt der Diözese Rottenburg-Stuttgart

    Prävention, Kinder- und Jugendschutz
    Präventionsbeauftragte Sabine Hesse

    Hilfe bei Missbrauch
    Kommission sexueller Missbrauch

    Die Präventionsordnung sowie alle dazu gehörigen bischöflichen Gesetze von 2019/2020 stehen zum Download zur Verfügung..


    Übersicht Fachberatungsstellen der Stabsstelle Prävention [pdf; 364 KB]

    Weitere Maßnahmen

    • In den Jugendverbänden des BDKJ werden die Gruppenleiter*innen zum Schutzauftrag qualifiziert.
       
    • Die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen wurden alle geschult. Neue Mitarbeiter*innen werden kontinuerlich über das Einführungsprogramm qualifiziert. Das Bischöfliche Jugendamt fordert schon seit längerem bei Einstellung neuer hauptberuflicher Mitarbeiter*innen ein Führungszeugnis. Seit Einführung des Bischöflichen Gesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung (2010) bzw. Schutz vor sexueller Gewalt (2015) / Rahmenordnung Prävention (2020) wird ein erweitertes Führungszeugnis von allen Mitarbeiter*innen eingesehen und im fünfjährigen Rhythmus erneut angefordert.
      Auch eine (Vertiefungs-)Schulung muss von allen Mitarbeiter*innen spät. nach 5 Jahren besucht werden.
       
    • Als bundesweit erste Einrichtung haben BDKJ/BJA eine Dienstvereinbarung, die persönliche Eignung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit betreffend, getroffen.
      Dienstvereinbarung Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit mit Anlagen [pdf, 1 MB]

     

    Weitere Materialien anderer Stellen

    Bundeskinderschutzgesetz (seit 01.01.2012)


    Ausbildung von Gruppenleiter*innen


    Arbeitshilfen


    Leitlinien, Verhaltenskodex

     

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