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Kirchlicher Jugendplan

Neue Richtlinien ab 1. Januar 2012

Im Rahmen des [jugendforum]³ wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Richtlinien des kirchlichen Jugendplanes zu verändern.
Nachdem das Bischöfliche Ordinariat sich am 18. Oktober 2011 darüber beraten hat, werden neue Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für religiöse Bildungsmaßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit und in der außerschulischen Katechese ab 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.

Die Neuerungen im Kirchlichen Jugendplan in Kurzform:

  • Wallfahrten sind nicht mehr auf einen Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands begrenzt.

  • Die Stunden religiöser Bildung können künftig flexibel auf verschiedene Kalendertage verteilt werden.

  • Künftig können auch Tagesveranstaltungen gefördert werden.

  • Antragsverfahren mit flexibler Zuschussquote: Bis zum 20. Januar des jeweiligen Jahres können Anträge online gestellt werden.
    Das eingeplante Geld wird dann entsprechend der eingegangenen Anträge verteilt und es wird mitgeteilt, wie viel Geld es pro TeilnehmerIn und Tag gibt. Nachträge und nicht beantragte Maßnahmen können leider nicht berücksichtigt werden.

 

>> Ab Dezember 2012 finden Sie hier wieder die Anträge für 2013

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Kontakt
Sabine Scheller, Sachbearbeiterin Zuschüsse, Fon 07153 3001 -138

BDKJ Rottenburg-Stuttgart
Postfach 1249
73242 Wernau   

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