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Schutz von Kindern und Jugendlichen

Die kirchliche Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet eine Gemeinschaft, in der Glaube, ganzeitliches Lernen und Handeln Raum finden. Wir treten entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor Kindeswohlgefährdung zu schützen und den Zugriff auf Kinder für TäterInnen in den eigenen Reihen so schwer wie möglich zu machen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht für uns dabei an erster Stelle. Verschiedene Materialien und Angebote sollen dabei helfen, einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen.

Unsere Materialien und Angebote

--> Handlungsempfehlung [Download 3 MB]
für ehrenamtliche und hauptberufliche MitarbeiterInnen im BDKJ/BJA Rottenburg-Stuttgart: „Was tun ... bei (Verdacht auf) Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung?“

--> Ehrenerklärung Die Diözesanversammlung des BDKJ Rottenburg-Stuttgart hat im Frühjahr 2009 eine Ehrenerklärung für alle in der kirchlichen Jugendarbeit Verantwortlichen verabschiedet, die in den Gruppenleiterschulungen der Verbände eingeführt wird.
[Download Vorderseite 866 KB]

[Download Rückseite 1MB]

--> Plakatserie für Gruppenräume
[Download "Ich schütze Kinder..." 1MB]

[Download "Ich darf nein sagen" 1MB] 

Sie können die Materialien auch in gedruckter Version bestellen unter bdkj@bdkj.info

--> Dienstvereinbarung Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit
 mit Anlagen [pdf, 1 MB] 

Bei Verdachtsfällen
Dorothee Köhl
(Bildungsreferentin Politik & Verband) und
Andreas Bühler (Bereichsleitung Dekanate)
Mobil: 0151 53 78 14 14
E-Mail: kinderschutz@bdkj.info

Bei allgemeinen Anfragen
Dorothee Köhl, Fon: 07153 3001-133

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Hotline der Diözese Rottenburg-Stuttgart für Opfer sexuellen Missbrauchs

0800 - 120 1000

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--> Internetseite "Hilfe bei Missbrauch" der Diözese

Weitere Maßnahmen

  • In den Mitgliedsverbänden des BDKJ werden die GruppenleiterInnen zum Schutzauftrag qualifiziert.
  • Die hauptberuflichen MitarbeiterInnen wurden an zwei Fachtagen geschult. Die neuen MitarbeiterInnen werden kontinuerlich über das Einführungsprogramm qualifiziert.

  • Das Bischöfliche Jugendamt fordert schon seit längerem bei Einstellung neuer hauptberuflicher MitarbeiterInnen ein polizeiliches Führungszeugnis und wird dies künftig von allen MitarbeiterInnen im dreijährigen Rhythmus erneut anfordern.

  • Als bundesweit erste Einrichtung haben BDKJ/BJA eine Dienstvereinbarung, die persönliche Eignung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit betreffend, getroffen. 

Service:

Aktuelle Termine
14. Februar 2012, St. Michael zu den Wengen, Ulm

Segensfeier für Liebende

am Valentinstag

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24. Februar, Kloster Untermarchtal

Ja?Nein?Vielleicht?

Die Kunst Entscheidungen zu treffen.

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