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Türen auf für Jugendliche!

Junge Menschen für den Kirchengemeinderat gewinnen

Junge Menschen sind Gegenwart und Zukunft unserer Kirchengemeinde. Die Entscheidungen, die im Kirchengemeinderat (KGR) getroffen werden, betreffen sie unmittelbar. Um den jungen Menschen und ihren Anliegen im KGR eine Stimme zu geben, sieht die Kirchengemeindeordnung (KGO) vor, dass es gewählte und/oder berufene Jugendliche/junge Erwachsene im Kirchengemeinderat geben muss.

Da dies gar nicht immer so einfach ist, ist es wichtig, mit jungen Menschen über ihre Fragen und Unsicherheiten bezüglich einer möglichen Kanditatur ins Gespräch zu kommen.

Auf dieser Seite gibt es viele Informationen und Tipps, wie junge Menschen im Rahmen der KGR-Wahl angesprochen und beteiligt werden können.

 

Was sagt eigentlich die KGO?
Laut Kirchengemeindeordnung (KGO) sollen mindestens zwei junge Erwachsene im Alter von 18- 27 Jahren gewählte Mitglieder des KGR sein.

Und wenn wir keine zwei Kandidat*innen unter 27 gefunden haben?
Gibt es keine zwei gewählten Kirchengemeinderät*innen unter 27, müssen nach der Wahl zwei beratende Jugendvertreter*innen vom KGR berufen werden. Die Jugendvertreter*innen im Alter von 16 bis 27 Jahren werden in Absprache mit allen Gruppierungen der Jugend vor Ort - nach Möglichkeit paritätisch - ausgewählt.

Siehe auch: KGO § 21 Abschnitt 4

Wie können wir Jugendvertreter*innen gewinnen?
Je mehr persönliche Kontakte zwischen Jugendlichen und Kirchengemeinderat bestehen, je besser wir im Gespräch sind, umso wahrscheinlicher ist es, dass junge Menschen Lust bekommen, sich im KGR zu beteiligen. Ansätze können sein:  

  • Wir besuchen unsere Verbände und Jugendgruppen vor Ort und kommen mit ihnen ins Gespräch: Was schätzt Ihr an der Kirchengemeinde, was fehlt Euch, was braucht Ihr, um Euch hier wohl zu fühlen und Euren Platz zu haben?
  • Wir überlegen uns im KGR, welche konkreten Themen und Entscheidungen anstehen, die junge Menschen direkt betreffen, bei denen sie Kirche mitgestalten können und kommen mit ihnen darüber ins Gespräch, wie sie sich künftig an solchen Entscheidungen beteiligen können und wollen.
  • Wir überlegen, wie die Arbeit im KGR attraktiv für junge Menschen sein kann: Wie könnte eine Beteiligung im KGR aussehen, wenn ich aufgrund von Ausbildung oder Studiumsbeginn nicht weiß, ob ich die fünf Jahre Mitglied sein kann? Kann ich beratendes KGR-Mitglied sein, wenn ich nicht bei jeder Sitzung dabei sein kann? …  

 

Junge Menschen und die Zukunft der Kirche

Die jungen Menschen sollen spüren, dass sie mit ihren Ideen und Fragen willkommen sind und dass der Kirchengemeinderat ein Ort ist, an dem sie ihre Anliegen einbringen und mitbestimmen können. Um mit jungen Menschen ins Gespräch zu kommen, müssen oft Gesprächsanlässe geschaffen werden. Möglichkeiten dafür sind:

  • Jugendversammlungen
  • Jugendsonntag
  • Jugendleiterrunden/Oberminirunden
  • Firmung
  • Religionsunterricht

Hierbei kann man gut über Wünsche und Visionen zur Zukunft der Kirche ins Gespräch kommen, um auch Handlungsmöglichkeiten und Ideen zu spinnen.

Mögliche Methoden zur Gestaltung für solche Formate gibt es hier:

Methoden für eine Jugendversammlung

Junge Menschen haben viele Fragen

Junge Menschen möchten wissen, was sie erwartet und worauf sie sich einlassen, wenn sie sich zur Wahl aufstellen lassen. Die Feuerstunde, die in zahlreichen Kirchengemeinden im Herbst angeboten wird, kann ein guter Ort sein, ungeklärte Fragen für eine Kandidatur beantwortet zu bekommen. Schaut doch in der Gemeinde, dass auch möglichst viele junge Menschen zu solchen einem Treffen kommen wollen, z.B. durch persönliche Werbung in der Jugendleiterrunde.  Folgende Fragen sollten dort beantwortet werden können.

Die Frage des Wie?

  • Wie wird geworben und gewählt?
  • Wie oft finden die Sitzungen statt?
  • Was erwartet mich an zusätzlicher Arbeit neben den Sitzungen?
  • Muss ich bei allen Sitzungen immer dabei sein?
  • Muss ich in einer (Jugend-)Gruppe innerhalb meiner Kirchengemeinde aktiv sein, um Jugendvertreter*in zu sein?
  • Kann ich mich überhaupt aufstellen lassen, wenn ich nicht weiß, ob ich in 5 Jahren noch hier wohne?
  • Muss mein Wohnsitz auf dem Gemeindegebiet sein, auf dem ich mich engagiere?

 

Die Frage des Warums?

Junge Menschen möchten einen Sinn darin sehen, sich zu engagieren. Da viele keine konkrete Vorstellung davon haben, welche Themen im KGR besprochen und beschlossen werden, braucht es Transparenz.

  • Was sind meine Aufgaben?
  • Welche Themen werden im KGR besprochen?
  • Welche Entscheidungsbefugnisse hat der KGR?
  • In welchen Ausschüssen kann ich zusätzlich meine eigenen Interessen und Fähigkeiten einbringen?

Was macht der KGR?

Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde und hat dadurch in allen wesentlichen Belangen der Gemeinde Beschluss- und Beratungsrecht. Der KGR organisiert somit nicht nur das nächste Gemeindefest, sondern fasst viele Beschlüsse für die Gesamtorganisation einer Kirchengemeinde. Der KGR entscheidet beispielsweise über den Finanzhaushalt einer Kirchengemeinde, unter anderem auch über die Gelder, die z.B. für die Jugendarbeit zur Verfügung stehen.

Weitere Themen, welche der KGR berät und entscheidet sind:

  • pastorale Ausrichtung (Gruppierungen und Zielgruppen, Vorträge, Besonderheiten im Jahreskreis)
  • liturgische Gestaltung der Gemeinde (Gottesdienstzeiten, Gottesdienstformen, …)
  • Bauvorhaben (Kirchenrenovierung, Gemeindesaal, Kindergarten, …)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Personalangelegenheiten

Deswegen ist es wichtig, dass möglichst viele verschiedene Menschen in diesem Gremium sitzen, die dann auch die vielen verschiedenen Interessen der Kirchengemeinde vertreten.

Kontakt

Benedikt Kellerer
Benedikt Kellerer
Bildungsreferent BDKJ Diözesanstelle und Demokratiebildung
07153 3001-132
bkellerer@bdkj.info
Monika Scafuro
Monika Scafuro
Pastoralreferentin Fachstelle Jugendpastoral
07153 3001-153
mscafuro@bdkj-bja.drs.de

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