Wer an Lehrgängen für Jugendgruppenleiter*innen teilgenommen hat und eine Gruppe leitet, bekommt auf Antrag eine Jugenleiter*innen-Card (Juleica).
Das Formular zum Beantragen der Juleica gibt es auf der website www.juleica.de
Das zuständige katholische Jugendreferat oder das Diözesanbüro Deines Mitgliedsverbands leiten den Antrag dann weiter.
Die Juleica dient als Berechtigungsausweis für einige Vergünstigungen. So können beispielsweise Inhaber*innen der Karte für den Erwerb der Bahncard einen Zuschuß erhalten. Den erforderlichen Gutschein gibt es allerdings nur in Verbindung mit der Juleica.
Verbandsmitglieder und Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit können auf Antrag einen Jugendherbergs- Gruppenausweis erhalten.
Als Gruppe gilt man in Jugendherbergen in Deutschland ab 4 Personen, im Ausland ab 10 Personen.
Antrag bitte senden an cmayer@bdkj.info
Ein Jugendherbersausweis für Einzelpersonen kann mit einer Juleica (s.o.) kostenlos beantragt werden. Weitere Infos hierzu siehe: www.juleica.de
Für die Leitung von Zeltlagern oder Freizeiten und für die Teilnahme an Lehrgängen für Jugendgruppenleiter*innen kann der Arbeitgeber auf Antrag des BDKJ eine Freistellung gewähren.
Freistellungsanträge, die nicht direkt über das Jugendreferat oder den Jugendverband gestellt werden, bitte an bdkj@ senden. bdkj.info
Der BDKJ ist seit 2018 als Träger von Bildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche im Sinne des Bildungszeitgesetzes anerkannt. Damit können Qualifizierungsangebote des BDKJ-Rottenburg- Stuttgart von Ehrenamtlichen - Auszubildende, Studierende und Berufstätige - als Bildungszeit beantragt werden.
Zu den Qualifizierungsangeboten zählen unter anderem
Damit für die genannten Seminare und Kurse ein Bildungszeitantrag gestellt werden kann, müssen sie den gesetzlichen Anforderungen in Form und Inhalt entsprechen.
Dazu gehören
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden.
Der BDKJ Rottenburg Stuttgart ist als Träger von Maßnahmen in der Liste der anerkannten Träger für Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich zu finden.
Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme muss von den Teilnehmern spätestens acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme durch Vorlegen eines Teilnahmenachweises nachgewiesen werden
Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz sowie das empfohlene Antragsformular befinden sich auf der Website der Regierungspräsidien Baden-Württemberg