Der VLL ist eine Fortbildung für ehrenamtliche Führungskräfte in der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit. Durch die Arbeit an der eigenen Person und gemeinsame Prozesse der Gruppe lernen die Teilnehmer*innen ihr eigenes Führungsprofil weiterzuentwickeln und zu schärfen. Dabei steht das Programm des VLL auf vier thematischen Säulen:
Der VLL besteht seit 2012 aus einem Grundseminar über 6 Tage, vier Wochenend-Modulen, aus denen zwei ausgewählt werden können, einem Abschlussworkshop sowie acht dreistündigen Praxisberatungen.
Die VLL-Konzeption ist 2015 aktualisiert worden.
Rückfragen: Viviane Taxis, BDKJ Bildungsreferentin, Fon: 07153 3001 133
Ehrenamtliche Verbandsleitungen werde in dem Seminar auf Ihre Rolle als Fachvorgesetzte für ihre Bildungsreferent*innen vorbereitet. Sie lernen u.a. das Personalführungs-Instrument der Zielvereinbarung kennen und setzen sich mit dem Ablauf und der Gestaltung von Jahresgesprächen auseinander.
Zudem wird erläutert, was in den Arbeitsbereich der Dienstaufsicht und was in den der Fachaufsicht fällt und was mit gegenseiteigen Absprachen und Information zusammenhängt.
Das Seminar wird angeboten, wenn in den Jugendverbänden neue Leitungen und Vorstände gewählt wurden. Ein fixer Termin findet jeweils zum Ende des Jahres statt.
Kontakt: Viviane Taxis, BDKJ Bildungsreferentin, Fon: 07153 3001 133
Materialien:
Das Seminar richtet sich vor allem an neu gewählte BDKJ-Dekanatsleitungen, aber auch an Personen, die mit dem Gedanken spielen sich in die BDKJ-Dekanatsleitung wählen zu lassen. Die Teilnehmer*innen lernen in dem Seminar Grundlagen, Ziele und Strukturen des BDKJ kennen. Gemeinsam nehmen sie Aufgabenfelder und die eigene Rolle als Dekanats- oder Stadtleitung unter die Lupe und klären diese für sich.
Kontakt für weitere Infos: Benedikt Kellerer, BDKJ Bildungsreferent
Nach Bedarf besteht für ehrenamtliche Leitungskräfte die Möglichkeit als Team Praxisberatung, Coaching und Supervision wahrzunehmen.
Der Bedarf wird der Fachstelle Politik und Verband gemeldet und gemeinsam mit der BDKJ Diözesanleitung wird entschieden, in welchem Umfang eine Beratung vom BDKJ angeboten werden kann.
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