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    Was bedeutet Nachhaltigkeit überhaupt?

    Was bedeutet „nachhaltig“ konkret? 
    Was bedeutet nachhaltiges Handeln konkret? Welche Auswirkungen hat das eigene Handeln auf die Welt? Diese Handreichung gibt einen knackigen Überblick darüber, was die großen Stellschrauben im Bereich Ernährung, Mobilität und Konsum sind mit konkreten Tipps für die Umsetzung im Alltag. Außerdem gibt sie Anregungen, wie gesellschaftliche Veränderungen aktiv mitgestaltet werden. 

    Nachhaltigkeit im Bischöflichen Jugendamt
    Um als Einrichtung nachhaltig zu handeln und um sich ständig weiterzuentwickeln, wurde das EMAS-Managementsystem eingeführt. Dieses unterstützt dabei, umweltgerechtes Handeln fortlaufend durch konkrete Maßnahmen zu verfolgen. 

    In unterschiedlichen Arbeitskreisen arbeiten verschiedene Mitarbeiter*innen im BJA an der nachhaltigen Entwicklung der Einrichtung mit. Die Steuerungsgruppe koordiniert laufende Prozesse in unterschiedlichen Bereichen. Das Verwaltungsteam Nachhaltigkeit erarbeitet Leitfäden für unterschiedliche Bereiche der Beschaffung. Ein weiteres Team verfolgt die CO2-Bilanzierung mit dem Büro Klimaktiv und die Umsetzung von konkreten Maßnahmen, um als Einrichtung klimafreundlicher zu handeln. Zudem wird die Mitarbeiterschaft durch punktuelle, thematische Vernetzungsrunden, Impulse und Angebote sensibilisiert und zum Austausch angeregt. 

    Tipps für nachhaltiges Handeln

    EMAS-Zertifizierung

    Ökozertifiziert seit 29. September 2015

    Bischöfliches Jugendamt, BDKJ-Diözesanstelle und Tagungshaus Wernau wenden gemeinsam ein zertifiziertes Umweltmanagement nach europäischen Richtlinien – kurz EMAS genannt - an.

    Ziel ist es, den ökologischen Fußabdruck der beteiligten Einrichtungen dauerhaft und nachhaltig zu optimieren. Das Einführen eines ökologischen Managementsystems nach EMAS bietet den Vorteil, umweltgerechtes und ressourcenorientiertes Handeln in einen verbindlichen Regelkreislauf zu integrieren. Dieser beginnt mit einer Bestandsaufnahme relevanter ökologischer Themenfelder wie etwa Strom, Müll, Wasser, Heizung und Bürobedarf, um dann in den maßgeblichen Bereichen die notwendigen Veränderungen herbeizuführen. Anhand eines Maßnahmenplans, dem so genannten Umweltprogramm, werden Zuständigkeiten und Finanzierung in leistbaren Schritten festgelegt. Die darauffolgende Umwelterklärung schließlich ist Basis für die EMAS-Zertifizierung, die das Bischöfliche Jugendamt am 29. September 2015 mit einer Urkunde erhielt. Künftig wird das Umweltmanagement alle drei Jahre überprüft.

    EMAS – Eco-Management and Audit Scheme der Europäischen Union

    >>> Umwelterklärung des BJA 2024     [pdf; 1,4 MB] 
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