Wie werden die Finanzen geprüft?
Kalenderjährlich müssen die Finanzen durch eine Kassenprüfung geprüft werden. Die Kasse wird nicht deshalb geprüft, weil man dem Kassierer misstraut, sondern weil die Kassenprüfung wie auch der Rechenschaftsbericht ein wesentlicher Bestandteil von Demokratie der katholischen Jugendverbände ist.
Aufgaben der Kassenprüfer*innen (im Beisein des Kassiers):
- Prüfung des Barkassen, Girokonten und Sparkonten
- Prüfung auf Vollständigkeit der Belege und auf ordnungsgemäße Verbuchung
Die Kassenprüfer*innen erstellen einen Kassenprüfbericht, in dem festgehalten wird, was geprüft wurde, wie geprüft wurde (stichprobenartig oder Durchsicht aller Belege), wer geprüft hat, wann geprüft wurde und Anmerkungen (Besonderheiten, Unstimmigkeiten, Verbesserungsvorschläge…).
Der Kassenprüfbericht wird in der Vollversammlung vorgestellt. Die Kassenprüfer*innen bestätigen, dass der Kassierer das Vertrauen aller auch verdient und, dass mit dem Geld der Mitglieder verantwortungsbewusst umgegangen wurde. Einen Vorstand /Pfarrleitung zu entlasten heißt, dass die Mitglieder keine Forderungen mehr an den Vorstand/Pfarrleitungen stellen können. Ein Vorstand, der entlastet wird, hat im Sinne der Mitglieder gehandelt.