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Der BDKJ der Diözese Rottenburg-Stuttgart wickelt Zuschüsse ab für seine Jugendverbände, alle Pfarreien und Kirchengemeinden und alle anerkannten Träger der kirchlichen Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Über aktuelle Fördermöglichkeiten informiert die website des Landesjugendrings, des Jugendarbeitsnetzes, des Jugendhauses Düsseldorf, die Jugendstiftung Baden-Württemberg, die Caritas und die diözesane Jugendstiftung just.
Zuschüsse werden gewährt für internationale Jugendbegegnungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Ein Zusatzantrag aus dem Landesjugendplan kann nur in Verbindung mit dem Antrag aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gestellt werden.
Anträge und Infos beim BDKJ Rottenburg-Stuttgart.
Infos auch unter www.jugendhaus-duesseldorf.de
Aus- und Fortbildung
Gefördert werden Maßnahmen, die der Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInnen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.
Themenorientierte Bildungsmaßnahme
Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können für die Durchführung von Themenorientierten Bildungsmaßnahmen, die der allgemeinen Bildungsarbeit dienen, Zuschüsse gewährt werden.
Kinder- und Jugendfreizeiten
Projekte mit Bildungscharakter
Projekte mit Bildungscharakter sind besondere Gruppenaktivitäten, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden. Förderfähig sind Projektemit Bildungscharakter in der Jugendbildung.
Fahrten zur politischen Bildung
Gefördert werden Fahrten an Ziele, die für die politische Jugendbildung besonders bedeutsam sind.
Die Zuschussabwicklung für den LANDESJUGENDPLAN erfolgt ausschließlich über die webbasierte Software "oaseBW".
Für die Registrierung benötigen Sie einen Auth-Code. Diesen erhalten Sie beim BDKJ Wernau, Sabine Scheller
Zum 01.01.2024 haben sich die Richtlinien des Kirchlichen Jugendplans geändert. Gleichzeitig stellen wir die Abwicklung auf www.oase-bw.de um, die Programmierung läuft noch. Sobald Details klar sind, finden Sie die Informationen auch hier.
Es wird eine Übergangsfrist geben, d. h. auch wenn Gelder wegen der Verzögerung nicht mehr fristgerecht abgerechnet werden können, gehen keine Zuschüsse verloren.
Die Richtlinien und das Verfahren für den Fördertopf für Tage der Orientierung (TdO) und Orientierungstage (OT) sind derzeit in Überarbeitung. Ziel ist eine Vereinfachung des Verfahrens sowie eine leichte Anpassung der Fördervoraussetzungen zur Harmonisierung mit anderen Zuschüssen.
Nähere Informationen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Derzeit ist keine Antragstellung erforderlich.
Der Fördertopf für Tage der Orientierung (TdO) und Orientierungstage (OT) wurde über die Hauptabteilungen IX - Schulen und III - Jugend für die Jahre 2016 bis 2020 eingerichtet. Damit sollen mehrtägige TdOs sowie eintägige OT gezielt unterstützt werden.